Die Jagdzeiten, Bedingungen, Mittel und Einschränkungen für die Ausübung der Niederwildjagd können im Amtsblatt der Kanarischen Inseln nachgelesen werden.
Die Verordnung zur Festlegung der Jagdzeiten für die Saison 2025 wurde bereits im Amtsblatt der Kanarischen Inseln von der Regierung der Kanarischen Inseln veröffentlicht. Eine Verordnung, die auch die Bedingungen, Mittel und Beschränkungen für die Ausübung der Jagd in der autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln festlegt und die im Amtsblatt der Kanarischen Inseln vom Montag, den 30. Juni 2025 nachgelesen werden kann.
Auf Fuerteventura sind die Fristen und Arbeitstage nach Arten und Modalität wie folgt festgelegt:
Vom 6. Juli bis zum 25. September (24 Tage) wird donnerstags und sonntags ohne Schusswaffen und ohne Fallenfang gejagt, wobei maximal zwei Abschusszahlen für das Rothuhn und die Felsentaube zulässig sind.
Für die Jagd mit Kaninchenfang nur mit Hund werden die Sonntage vom 31. August bis 21. September (4 Tage) festgelegt. Im Falle der Jagd mit dem Fang von Kaninchen mit Hund und Frettchen, sind Sonntage vom 28. September bis 26. Oktober (5 Tage) festgelegt. Die Höchstzahl beträgt zwei Stück pro Jäger und Tag und maximal vier Hunde. Unter keinen Umständen sind Gespanne zugelassen.
Die Jagd mit dem Gewehr auf Rebhuhn und Wildtaube mit Vorstehhund und Flinte oder Bogen findet sonntags vom 28. September bis 26. Oktober (5 Tage) statt. Die Höchstzahl beträgt zwei Stück pro Jäger und Tag und maximal vier Hunde. Gespanne sind unter keinen Umständen zugelassen.
Die Jagdzeiten, Bedingungen, Mittel und Beschränkungen für die Ausübung der Niederwildjagd sind obligatorisch und können unter folgender Adresse eingesehen werden: https://www.gobiernodecanarias.org/boc/2025/128/2400.html
Die Anzahl des jagdbaren Wildes, Verbote und Beschränkungen in bestimmten öffentlichen Gebieten werden festgelegt.