Letzte Tage für die Beantragung eines Zuschusses aus Antigua für gemeinnützige Vereine und soziale Einrichtungen.
– Die Bewerbungen müssen bis einschließlich Montag, den 16. Juni, per Einschreibeformular unter www.ayto-antigua.es eingereicht werden.
– Das Ayuntamiento de Antigua stellt aus der Abteilung für soziale Dienste 80.000 Euro für diese Zuschüsse zur Verfügung.
– Die Auszahlung der gewährten Zuschüsse in Höhe von bis zu 10.000 Euro erfolgt in einer einzigen Zahlung an die antragstellenden Vereine und sozialen Einrichtungen.
Die Stadträtin für Soziales der Stadtverwaltung von Antigua, América Soto Betancor, erinnert daran, dass die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Zuschüsse für gemeinnützige Vereine und soziale Einrichtungen am kommenden Montag, den 16. Juni, abläuft.
Interessierte Personen können die Details und Bedingungen der Grundlagen des Aufrufs im BOP Las Palmas, Nr. 59, vom 16. Mai veröffentlicht die Grundlagen und Link, wo Sie die Bedingungen und Kriterien des Aufrufs 2025 konsultieren können.
Antigua verfügt in seinem Haushalt über 80.000 Euro, um Betriebskosten, soziale Projekte oder Workshops zu subventionieren, die in der Gemeinde von Vereinen und gemeinnützigen Organisationen organisiert werden, erklärt Bürgermeister Matías Peña. Mit ihrer Arbeit verstärken sie die kommunalen Dienstleistungen, die auf die öffentliche Aufmerksamkeit, die soziale Unterstützung, die Integration und die Unterstützung von Gemeinden, Familien oder Menschen in prekären Situationen ausgerichtet sind.
Die Stadtverwaltung von Antigua zahlt 100 % des Zuschusses auf einmal aus, um die Verwaltung und Durchführung von Projekten für Vereine und soziale Einrichtungen mit Sitz oder Dienstleistungen in der Stadtverwaltung zu erleichtern, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro der im Antrag aufgeführten Ausgaben.
Mit dem Zuschuss sollen die Kosten für Präventionskampagnen, Schulungen oder Unterstützungsmaßnahmen in den Aktionsbereichen Gesundheit, Kindheit, Frauen, Sucht, ältere Menschen oder soziale Notlagen sowie für andere Aktivitäten zugunsten der Einwohner der Gemeinde übernommen werden, wobei den Projekten für Familien, Kinder und Jugendliche, insbesondere den gefährdeten oder sozial benachteiligten, Vorrang eingeräumt wird.