Antigua eröffnet die Antragsfrist für Zuschüsse für gemeinnützige Vereine und soziale Einrichtungen.
– Die Ausschreibung für den Zuschuss kann ab diesem Freitag, dem 16. Mai, im BOP Las Palmas Nr. 59 eingesehen werden und kann in der elektronischen Zentrale des Rathauses von Antigua oder in der nationalen Datenbank für Zuschüsse eingesehen werden.
– Die Auszahlung der gewährten Zuschüsse in Höhe von bis zu 10.000 Euro erfolgt in einer einzigen Zahlung an die antragstellenden Vereine und sozialen Einrichtungen.
– Die Anträge müssen bis einschließlich 16. Juni über das Register der Eintragung unter www.ayto-antigua.es eingereicht werden.
Der Stadtrat von Antigua erhält von der Abteilung für soziale Dienste eine Zuweisung von 80.000 Euro, um Betriebskosten, soziale Projekte oder Workshops zu subventionieren, die in der Gemeinde von Vereinen und gemeinnützigen Organisationen organisiert werden, erklärt der Bürgermeister Matías Peña, und stärkt mit ihrer Arbeit die kommunalen Dienste, die auf öffentliche Aufmerksamkeit, soziale Unterstützung, Integration und Unterstützung für Gemeinden, Familien oder Menschen in prekären Situationen abzielen.
Die Stadtverwaltung von Antigua zahlt 100 % des Zuschusses auf einmal, um die Verwaltung und Durchführung von Projekten für Vereine und soziale Einrichtungen mit Sitz oder Dienstleistungen in der Gemeinde zu erleichtern, sagt die Stadträtin für soziale Dienste, América Soto Betancor, und deckt damit bis zu 10.000 Euro der im Antrag aufgeführten Ausgaben.
Am heutigen Freitag, den 16. Mai, veröffentlichte das BOP Las Palmas, Nr. 59, die Grundlagen und den Link zur Abfrage der Bedingungen und Kriterien des Aufrufs 2025 für Zuschüsse zugunsten von gemeinnützigen Vereinen und sozialen Einrichtungen, dessen Frist für die Einreichung von Anträgen am 16. Juni endet.
Mit dem Zuschuss sollen die Kosten für Präventionskampagnen, Schulungen oder Unterstützungsmaßnahmen in den Aktionsbereichen Gesundheit, Kindheit, Frauen, Sucht, ältere Menschen oder soziale Notlagen sowie für andere Aktivitäten zugunsten der Einwohner der Gemeinde übernommen werden, wobei den Projekten für Familien, Kinder und Jugendliche, insbesondere den gefährdeten oder sozial benachteiligten, Vorrang eingeräumt wird.