Der Stadtrat von Puerto del Rosario, durch die Abteilung für Wohnungswesen, informiert, dass das Amtsblatt von Las Palmas, Nummer 56, vom Freitag, den 9. Mai 2025, die Genehmigung der Regulierungsgrundlagen zusammen mit den Anhängen I und II der Einschreibung der „SECHSTEN KONVOCATION DER SUBSIDIEN FÜR MIETHILFE IN PUERTO DEL ROSARIO“ für das Jahr 2025 bekannt gibt.
Der Bürgermeister von Puerto del Rosario, David de Vera, erklärte, dass „in schwierigen Zeiten, wie wir sie gerade erleben, das Rathaus seinen Bürgern zur Seite stehen und Unterstützung und Lösungen anbieten muss. Diese Mietzuschüsse sind ein wichtiger Schritt, um die finanzielle Belastung vieler Familien in unserer Gemeinde zu lindern“, fügte der Stadtrat für Wohnungswesen, Toñi Fdez Aragón, hinzu: „Wir verstehen die Schwierigkeiten vieler Menschen, mit den Mietzahlungen Schritt zu halten, und wir wollen in dieser Zeit eine Unterstützung sein. Diese Zuschüsse sollen denjenigen in unserer Gemeinde, die sie am dringendsten benötigen, eine erhebliche Erleichterung verschaffen“.
Der Gesamtbetrag, der aus dem Haushalt für das Haushaltsjahr 2025 bezuschusst wird, beläuft sich zunächst auf 176.000 Euro und kann gegebenenfalls nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel und der entsprechenden Ermächtigungen erhöht werden.
Der monatliche Höchstbetrag des Zuschusses für die Zahlung von Mieteinnahmen darf 75 % der laufenden Monatsmiete, die auf diesen Einnahmen gutgeschrieben wird, und einen absoluten Höchstbetrag von 125 Euro pro Monat nicht überschreiten. Die Höchstdauer des Zuschusses für die Zahlung von Mieteinnahmen beträgt 6 Monate.
Die Auszahlung der Wohnbeihilfe erfolgt nach Erlass des Beschlusses und gemäß den darin enthaltenen Bestimmungen direkt nach den Bestimmungen von Artikel 28 des Gesetzes 38/2003 (L.G.S) (Einmalzahlung für den subventionierten Zeitraum von 6 Monaten).
Die Anträge auf Mietbeihilfe sind auf dem offiziellen Formular auszufüllen, das in der allgemeinen Registratur der Stadtverwaltung hinterlegt ist, und müssen innerhalb von 15 Arbeitstagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung eingereicht werden.
Die Einreichung von Anträgen und gegebenenfalls der dazugehörigen Unterlagen erfolgt in jedem Fall über die Geschäftsstelle (persönlich oder online) dieser Stadtverwaltung unter Angabe des Begriffs MIETHILFE 2025, und die Registrierungsnummer kann an die zu diesem Zweck angegebene E-Mail-Adresse ayudasalquiler@puertodelrosario.org gesendet werden.