Das Programm, an dem lokale und andere Gemeinden beteiligt waren, vermittelte die notwendigen Kenntnisse für den Umgang mit Alkohol- und Drogentestgeräten.
Das Rathaus von Pájara beendet den Ausbildungskurs für die örtliche Polizei der Kanarischen Inseln und die zukünftigen Mitglieder der Einheit, der sich auf den Gebrauch und die Handhabung von Geräten zur Messung und Kontrolle von Alkohol und Drogen konzentriert.
Die fünftägige Schulung, an der Beamte aus verschiedenen Gemeinden teilnahmen, sollte den Teilnehmern die erforderlichen Kenntnisse in strafrechtlichen, verfahrensrechtlichen und technisch-wissenschaftlichen Bereichen vermitteln, die für die Untersuchung von Vorfällen mit Todesopfern oder Schwerverletzten unerlässlich sind.
In seiner Rede hob der Stadtrat für Sicherheit und Notfall, Raimundo Dacosta, die Bedeutung dieser Ausbildungsinitiativen hervor. „Das Ziel dieses Kurses ist es, unseren Beamten die notwendigen Werkzeuge zu geben, um die Sicherheit zu verbessern und die Gerichtsverfahren zu optimieren. Dies ist ein Zeichen für das ständige Engagement der Stadtverwaltung für die Professionalisierung nicht nur der lokalen Polizei, sondern aller Sicherheitskräfte. Außerdem stellen wir mit dieser Art von Ausbildung sicher, dass unsere Sicherheitskräfte über die notwendigen Mittel und Kenntnisse verfügen, um schneller, effizienter und professioneller reagieren zu können“, unterstreicht er.
Der erste stellvertretende Bürgermeister, Alexis Alonso, unterstreicht seinerseits die Bedeutung der Ausbildung für die umfassende Entwicklung der Polizeiarbeit. „Sie erwerben nicht nur wichtige technische Kenntnisse, sondern stärken auch ihre Fähigkeit, in komplexen Situationen effektiv zu handeln“, sagt er.
Während des Kurses erwarben die Teilnehmer technische Kenntnisse über den Einsatz von Messgeräten sowie Fertigkeiten bei der Erstellung von Berichten, die die Untersuchung von Gerichtsverfahren bei schweren Unfällen erleichtern. Die Inhalte umfassten sowohl Alkohol- und Drogentests als auch die korrekte Abfassung von Berichten, die in Gerichtsverfahren gültig und wirksam sind.